Die Überprüfung des Vereins „Schutz der Waschbären e.V.“ durch das Registergericht in Lübeck hat alle bisherigen Aussagen bestätigt.
Am 19. Februar wurde nach fast einem Jahr gründlicher Prüfung der Verein aus dem Vereinsregister wegen Fehlens wesentlicher Voraussetzungen bei der Vereinsgründung von Amtswegen gelöscht.
Damit hat die Prüfung durch das Gericht bestätigt, dass von den sieben eingereichten Unterschriften der Gründungsmitglieder mindestens vier (fünf?) Unterschriften gefälscht waren.
Auch Gerichte lassen sich nicht gerne an der Nase herumführen, und weitere rechtliche Konsequenzen lassen sich nicht ausschließen. So bekommt die Akte „Susanne Gierschner“ möglicherweise wohl noch weitere Aktenzeichen hinzu!
Damit könnte dann auch schon der Tatbestand der Veruntreuung und Unterschlagung erfüllt sein, wenn die Spendengelder für die private Tierhaltung verwendet wurden, wofür sehr viel spricht, denn eine Genehmigung für eine Tierheimähnliche Einrichtung hat niemals vorgelegen.
Das wiederum könnte dann allerdings auch Konsequenzen für die jeweiligen 2. Vorsitzenden, Kassenwart usw. Vorstandsmitglieder haben, da man auch Beihilfe zum Betrug nicht ausschließen kann.
Wie bereits berichtet, wurde im Mai 2019 anlässlich einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung eine größere Menge nicht zugelassener ausländischer Medikamente und Impfstoffe gefunden, und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet.
Das Strafverfahren wurde nach Zahlung eines Geldbetrages eingestellt.
Ob es sich dabei um einen Strafbefehl oder ein Bussgeld handelte ist nicht bekannt.